Grenzkontrollen im Innern

Auch in Deutschland hält die Polizei Menschen wegen ihrer Hautfarbe an. Internationale Beobachter nennen dieses „Racial Profiling“ Rassismus. Beispielsprozess geht Ende Oktober in Revision

Kontrollieren, weil die Hautfarbe allein schon genug Anlass für Verdacht liefert – diese polizeiliche Praxis wird in Deutschland offiziell einerseits geleugnet, andererseits für legitim erklärt.

So urteilte im Februar dieses Jahres das Verwaltungsgericht Koblenz: Sich auf der Suche nach Menschen, die gegen Grenzvorschriften und Aufenthaltsrecht verstießen, vom „äußeren Erscheinungsbild“ leiten zu lassen sei statthaft. Solches Racial Profiling aber, erklärte Liz Fekete, Geschäftsführerin des Londoner Institute of Race Relations, am Wochenende in Berlin, sei nur eines: staatlicher Rassismus.

Auf Einladung der Berliner Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) erläuterte Fekete auf dem Kongress „Racial Profiling Reloaded“, es sei fester Bestandteil der Polizeiarbeit, Minderheiten ins Visier zu nehmen. In allen westlichen Ländern würden die Grenzkontrollen ins Innere verlegt. „Es gibt Institutionen wie die Polizei, die sich weigern, zu akzeptieren, dass sie die Polizei für eine multikulturelle Gesellschaft sind – nicht für eine weiße deutsche Gesellschaft“, sagte Fekete. Sie rief dazu auf, auch in Deutschland ein breites Bündnis zu bilden, das „möglichst viel Druck von unten aufbauen“ solle, um „die Strukturen innerhalb der Polizei infrage zu stellen.“

Eine Anregung, die der Veranstalter KOP aufgriff. „Allen Menschen in der Gesellschaft“, so KOP-Aktivistin Johanna Mohrfeld, „die von institutionellem Rassismus betroffen sind oder dieser Form der Unterdrückung und Entrechtung aktiv entgegentreten wollen, raten wir, sich zu organisieren!“

Laut Auskunft der Bundesregierung von 2008 findet Racial Profiling in Deutschland nicht statt, da es dem Grundgesetz und dem Rechtsstaatsgebot widerspreche. Daher gebe es auch keine behördlichen Daten dazu. KOP jedoch dokumentiert seit dem Jahr 2.000 Fälle rassistischer Polizeipraxis in Berlin. Mohrfeld berichtet von etwa 125 Berichten; dieses Jahr hätten sich bereits 10 Menschen gemeldet.

Die mahnenden Worte zur Aktion im Ohr, begaben sich viele KongressteilnehmerInnen direkt von der Tagung zu der Demonstration für die Rechte von Asylsuchenden und Geflüchteten, die am Samstagnachmittag in Berlin stattfand . Und sie werden auch das Revisionsverfahren gegen das Koblenzer Urteil verfolgen, das am 29. Oktober vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz – ebenfalls in Koblenz – stattfindet. DARIUS OSSAMI

Selektiv

Sieht man es Menschen an, ob sie mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Straftat begehen als andere? Die Antwort lautet: ja.

Das ist so lange der Fall, wie es rassistische Gesetze gibt, gegen die nur Ausländer verstoßen können. Im März entschied ein Koblenzer Gericht, dass es rechtens sei, wenn Polizisten Menschen kontrollieren, weil sie dunkelhäutig sind. Das Urteil hat viel Empörung auslöst. Doch die Kritik setzt an der falschen Stelle an: Denn wer rassistische Gesetze erlässt, braucht eben rassistische Maßnahmen, um sie durchzusetzen.

Am Wochenende demonstrierten in Berlin fast 6.000 Menschen, darunter viele Geduldete und Asylbewerber. Es war die größte Flüchtlingsdemo in Deutschland überhaupt. Entladen hatte sich ihr Frust darüber, systematisch als Menschen zweiter Klasse behandelt zu werden – etwa durch Arbeitsverbote und Residenzpflicht.

Und wer nicht arbeiten darf, der wird in informelle – und illegale – Beschäftigung gedrängt. So führen polizeiliche Kontrollen in diesem Bereich ganz regelmäßig zu höheren „Trefferquoten“ bei Nichtdeutschen. Dies fließt in die Kriminalstatistik ein, schürt das Bild des „kriminellen Ausländers“ – und verstärkt Forderungen nach noch mehr Kontrollen.
Gleiches gilt für für die Residenzpflicht. Die wird als einer der Hauptgründe für die Kontrollen dunkelhäutiger Menschen genannt. Dem Topos des „kriminellen Ausländers“ wird legislativ der Boden bereitet, die Polizeipraxis sorgt für seine Verfestigung.
Die Kontrollpraxis als solche ist dabei ein Nebenkriegsschauplatz. Der Ausweg muss lauten: Wer hier ist, soll gleiche Rechte haben. Dann braucht es auch keine selektive Kontrollpraxis mehr, die sich am „ausländischen“ Äußeren festmacht.


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