Von Tomas Sager
Das Dortmunder Landgericht verhandelt seit Mitte Mai gegen vier Neonazis unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung – nun könnte ein Antrag des Anwalts, der die Nebenkläger vertritt, die politische Dimension des Verfahrens wieder stärker in den Blickpunkt rücken.
Der Rechtsanwalt der beiden Opfer des Neonazi-Überfalls möchte, dass Vertreter des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, des Verfassungs- und des Staatsschutzes vor Gericht gehört werden. Sie sollen bestätigen, dass mindestens zwei der Angeklagten von den Behörden als Mitglied oder Unterstützer der Ende August verbotenen Neonazigruppe „Nationaler Widerstand Dortmund“ eingestuft werden. Dies würde Hinweise auf ein ausländerfeindliches Motiv des Überfalls liefern – und wäre auch wichtig bei der Bemessung der Strafhöhe. Die Angeklagten selbst bestreiten einen fremdenfeindlichen Hintergrund des Geschehens, das Ende November 2011 in der Ruhrgebietsstadt Schlagzeilen gemacht hatte.
Am Rande des Dortmunder Weihnachtsmarktes waren zwei türkischstämmige Jugendliche, damals 16 und 17 Jahre alt, von vier Männern zusammengetreten und -geschlagen worden. Hauptverantwortlich für das Geschehen soll Sven K. gewesen sein, der nach dem Überfall in Untersuchungshaft genommen worden war. Er habe, so sagten die Opfer aus, einem der Jugendlichen mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, während seine Kumpane ihn, als er zu Boden gegangen war, mit ihren Springerstiefeln traktierten – begleitet durch „Bastarde“- und „Scheiß Türken“-Rufe. Einer der Neonazis soll dem anderen Jugendlichen außerdem mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen haben.
Dreimonatige Bewährungsstrafe nach vorzeitiger Freilassung
Betont lässig, so berichteten die „Ruhr Nachrichten“, hätten die zur Tatzeit zwischen 19 und 25 Jahren alten Angeklagten die Aussagen der beiden Jugendlichen vor Gericht verfolgt – gähnend und lächelnd. Sie behaupteten, K. sei selbst provoziert beziehungsweise angegriffen worden und habe sich nur gewehrt. Einen ausländerfeindlichen Hintergrund bestritten sie.
Sven K. ist kein Unbekannter. Im März 2005 hatte er in Dortmund einen Punker durch einen Messerstich ums Leben gebracht. Wegen Totschlags wurde er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Vorzeitig kam er im September 2010 wieder auf freien Fuß. In der regionalen Neonazi-Szene hatte er beinahe Heldenstatus erreicht. Und in dieser Szene tummelte er sich umgehend wieder.
Kurz nach seiner Freilassung sprach er im Oktober 2010 bei einer Demonstration in Hamm. „Was sollten wir bereuen“ stand auf dem T-Shirt, das er an jenem Tag trug. Einen Monat später versetzte er einem Gastwirt einen Faustschlag ins Gesicht, was ihm eine dreimonatige Bewährungsstrafe einbrachte. Jener Wirt hatte K. zuvor deutlich gemacht, dass Neonazis in seinem Lokal nicht erwünscht seien. Noch einmal einen Monat darauf soll K. an einem Überfall auf eine linke Gaststätte beteiligt gewesen sein.
Gericht erkennt keine Wiederholungsgefahr
Angesichts dieser Aktivitäten reagierte die Dortmunder Öffentlichkeit umso überraschter, als das Landgericht K. Ende September aus der Untersuchungshaft entließ. Eine Fluchtgefahr mochte das Gericht nicht erkennen – ebenso wenig wie eine Wiederholungsgefahr. K. profitiere offenbar von einer Unschärfe im Gesetz, befand „Spiegel online“. Eine Wiederholungsgefahr sei nur dann festzustellen, wenn der Betreffende im Laufe von fünf Jahren bestimmte Taten wiederholt begangen habe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Die tödliche Messerattacke liege jedoch bereits sieben Jahre zurück. Zudem sei das Delikt Totschlag nicht in dem Katalog der Straftaten enthalten, mit denen das Gesetz den Wiederholungsfall definiere.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich entsetzt und kündigte eine Beschwerde gegen die Freilassung an. Die Opferberatungsstelle „Back Up“ sprach von einer „krassen Fehlentscheidung“. K. sei ein gewalttätiger Neonazi, „der diejenigen vernichten will, die nicht zu einer rechtsextremen Ideologie passen“. Am 26. Oktober wird die Verhandlung fortgesetzt.
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